Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) - Nachtrag für ".EU-DOMAIN-VORREGISTRIERUNGEN"
1. Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ernst Brandauer, IT-Services, Bahnhofstraße 15, A-6300 Wörgl (nachfolgend Provider genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der Provider gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) erbringt und regelt die Erbringung und Durchführung für die Vorregistrierung von EU-Domains zwischen den Vertragspartnern.
2. Neben diesen AGB werden
von Provider und Kunde anerkannt:
- Die Vergabe- und Registrierungsbedingungen für EU-Domains der EURid, Brüssel
("http://www.eurid.eu")
- Die AGB von Ernst Brandauer IT-Services, Wörgl ("http://www.brandauer.net/agb/agb.htm")
3. Der Provider nimmt den Auftrag erst zum Zeitpunkt an, an dem der Provider dem
Kunden den Auftrag per E-Mail bestätigt. Dies erfolgt in der Regel nach
Zahlungseingang des vereinbarten Vorkassebetrages für die Registrierungsphasen "Sunrise 1+2", bzw. nach Bestelleingang bei der
"Landrush"-Phase. Die ausgestellte
Rechnung für die Zahlung des Vorkassebetrages gilt nicht als Auftragsannahme.
4. Der Provider und dessen Technologiepartner versuchen nach Möglichkeit und
Verfügbarkeit eine Domain für den Kunde mit der gewünschten Endung ".EU" zum
einem von der Vergabestelle EURid festgelegten Zeitpunkt zu registrieren.
5. Dem Kunden ist bekannt, dass es für die Domainvorregistrierung keine Garantie
in Bezug auf Reihung und Zuteilung der Domain gibt. Die Zuteilung erfolgt von
der EURid nach dem Prioritätsprinzip und der Provider hat keinen Einfluss auf
den tatsächlichen Erfolg des Registrierungsversuches.
6. Der Provider und dessen
Technologiepartner werden mit allen technischen und personellen Möglichkeiten
versuchen, die bestellten Domains registrieren zu lassen. Durch die Eigenheiten
der Domainregistrierung ist eine Haftung des Providers für sämtliche mit der
Registrierung von Domains zusammenhängenden Schäden ausdrücklich ausgeschlossen,
es sei denn der Provider handelt grob fahrlässig, oder in vorsätzlicher Absicht.
Insbesondere ist jegliche Haftung des Providers für technische Gebrechen, in
welchem Umfang auch immer, ausgeschlossen.
7. Der Provider behält
sich vor, jeweils 5 Tage vor Start der jeweiligen Registrierungsphase (Sunrise
1+2, Landrush) keine Bestellungen für Vorregistrierungen mehr anzunehmen.
8. Bei Aufträgen für die Phasen "Sunrise 1+2" sind sämtliche Gebühren laut
Preisliste durch den Kunden vorab zu bezahlen. Mit der Bezahlung entsteht ein
unwiderruflicher Auftrag seitens des Kunden eine, oder mehrere Domains zu
registrieren. Der Provider nimmt den Auftrag erst zum Zeitpunkt an, an dem der
Provider dem Kunden den Auftrag per E-Mail bestätigt. Dies erfolgt in der Regel
nach Zahlungseingang des Vorkassebetrages. Die ausgestellte Rechnung für die
Zahlung des Vorkassebetrages gilt nicht als Auftragsannahme. Bei Nichtbezahlung
der Vorkasserechnung für die "Sunrisephasen 1+2" innerhalb 10 Tagen wird eine einmalige
Bearbeitungspauschale von 20,00 Euro zuzüglich 20 % MwSt. vereinbart. Diese wird
auch fällig wenn es zu keiner Auftragserteilung kommt.
9. Rückerstattung: Sollte kein Prüfverfahren durch die EURid, oder des
beauftragten Validierungspartners erfolgen, wird der hierzu veröffentlichte Rückerstattungsbetrag für die
"Sunrise-Phasen 1+2" dem Kunden
rückerstattet. Innerhalb 7 Tagen nachdem die EURid die Kosten an den
Provider rückerstattet wird dieser sofern vom Kunde Überweisungsdaten für eine
Inlands- oder EU-Standard-Überweisung vorliegen den vereinbarten
Rückerstattungsbetrag dem Kunden anweisen. Bei Ablehnung der Domainregistrierung im Zuge
des EURid-Prüfverfahrens erfolgt nur die Rückerstattung der Domain-Jahresgebühr.
10. Die an den Provider bezahlten Gebühren beinhalten nicht die eventuell
zwischen Kunde und EURid / Validierungsstelle anfallenden Kosten für den "Rechte-Nachweis" während des Prüfverfahrens.
Für die im Zuge des Prüfverfahrens notwendigen Dokumente und deren
termingerechte, vollständige Übermittlung an die Validierungsstelle ist alleinig
der Kunde verantwortlich. Etwaige entstehende Kosten für die Beschaffung und
Übermittlung der notwendigen Dokumente/Nachweise im Prüfverfahren trägt der
Kunde.
11. Die Jahresgebühr für
die ".EU"-Domain inkludiert die Funktion "Parken auf einer Standardseite des
Provider". Andere Verwendungen (Nameserver-/Web-Weiterleitungen, Aufschaltungen
auf bestehende Speicherplatze usw...) können optional gemäß Preisliste nach
Domainzuteilung geordert werden.
12. Anwendbares Recht - Die
geschäftlichen Beziehungen zwischen Provider und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem jeweils geltenden materiellen Recht der Republik Österreich unter
Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Dies gilt ausdrücklich als vereinbart. Als Gerichtsstand
wird unabhängig vom Streitgrund und Streitwert gilt
das für A-6300 Wörgl in Tirol sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Stand: 18. November 2005
Ende der EU-AGB