24.08.2022 - Abmahnwelle wegen "Google Fonts" auf Websites...
Aktuell kommt es in Deutschland und Österreich vermehrt zu Abmahnungen an Webseitenbetreibern, die "Google Fonts" auf den Webseiten verwenden. Nach einem Urteil des deutschen Landesgerichtes München (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) begründen diese Abmahnungen nun den Schadenersatzanspruch durch die unzulässige Weitergabe der IP-Adresse der Homepagebesucher durch die Verwendung von "Google Fonts" auf den Websites in die USA, die als unsicheres Drittland definiert wird.
Um Probleme zu vermeiden ist es aktuell sehr empfehlenswert auf "Google Fonts" auf der Website zu verzichten. Prüfen Sie, oder Ihr Webdesigner ehest dass keine "Google Fonts" auf ihrer Website eingesetzt werden.
Leider ist die Rechtslage speziell in Österreich hierzu unklar. Wenn Sie eine solche Abmahnung bekommen ist jedoch unbedingt notwendig darauf zu reagieren!
Details und Informationen zur weiteren Vorgehensweise finden Sie auch auf der Homepage der WKO unter "https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/abmahnungen-wegen-google-fonts.html".
Ihr Ernst Brandauer
und das Team von BRANDAUER IT-SERVICES
Nachtrag 02.09.2022:
Es ist wichtig die Homepage ehest gemäß der DSGVO zu betreiben um Problemen vorzubeugen. Nicht nur die Verwendung externer Schriften wie "Google Fonts" und "AWESOME Fonts/Icons" sind Abmahngründe.
Oft laden auch installierte "Features" wie Google Maps, Google Analytics, YouTube, reCAPTCHA u.v.a. externe Daten nach und verstoßen gegen die DSGVO.
Außerdem ist es wichtig dass nicht nur die Startseite, sondern alle Seiten der Homepage geprüft werden. Ein aktuelles Impressum und eine Datenschutzerklärung dürfen natürlich nicht fehlen.
Der nächste Abmahner kommt (leider) bestimmt! - Checken Sie daher ehest Ihre Homepage auf Schwachstellen und beseitigen Sie diese. Sollten Sie hierzu Hilfe benötigen wenden Sie sich an unseren Support. Wir unterstützen Sie gerne!