26.05.2018 - Ist ihre Homegage auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorbereitet?

DSGVO2018

Die Zeit drängt - der Termin zur vollständigen Erfüllung/Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nun seit 25.05.2018 wirksam. Ein nicht unerheblicher Anteil der Homepages in Österreich und Deutschland erfüllen jedoch immer noch nicht alle Kriterien der DSGVO. Um Klagen/Abmahnungen von Mitbewerbern und Strafen der Datenschutzbehörde vorzubeugen sollte die DSGVO unbedingt auf ihrer Website zeitnah umgesetzt werden.

Als "Leitfaden" für die Umsetzung im "Bereich Homepage" haben wir eine Aufstellung der wichtigsten Punkte verfasst. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der DSGVO-Umsetzung mit Ihrer Homepage. Kontaktieren Sie uns bitte ehest.

EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO), GÜLTIG SEIT 25.05.2018:

*** BEREICH WEBSITE/SHOP:

* Impressum bei Bedarf anpassen (Hinweis Streitschlichtung usw...), siehe "https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Website-Impressum.html"

* Eigene Seite für "(Datenschutzerklärung)" einbinden, siehe "https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/muster-informationspflichten-website-datenschutzerklaerung.html"

* Infobox zur Bestätigung (Cookies, Datenschutzhinweis usw...), siehe "https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/muster-informationspflichten-website-datenschutzerklaerung.html"

* VERSCHLÜSSELTE ÜBERTRAGUNG der Homepage (Mindestens für Seiten die Daten verarbeiten, wie Formulare, Shops, Blogs usw. - ideal wäre die ganze Website) - Beispiel https://www.brandauer.net

** Bei ONLINE-VERKAUF: Widerrufsrecht und Widerrufsformular, siehe "https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Ruecktrittsrecht_bei_Dienstleistungen_im_Internet.html"
Achtung: Bei Shops gibt es noch einige weitere Punkte zu beachten - unbedingt fachkundigen Rat einholen.

** Wenn "ONLINE-FORMULARE" verwendet werden:
Einbindung einer Zustimmung für die Datenverarbeitung. Am besten sollten die Formulare nicht ohne diese Zustimmung gesendet werden. Ändern oder bis zur Verfügbarkeit auf Formulare verzichten.

** Bei Nutzung von GOOGLE-ANALYTICS:
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Google abschließen
- Datenanonymisierung bei Google aktivieren
- Aufbewahrungsdauer der Daten bei Google festlegen
- Ev. Löschung von Altdaten bei Google
- Tracking-Code (Codescript) auf HP anpassen
- Datenschutzerklärung auf HP anpassen
Gute Info unter "https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/"

** NEWSLETTER-Anmeldung/Bestandsdaten:
Bestehenden Datenbestand anschreiben und vorsichtshalber die Einwilligung laut DSGVO einholen. Newsletteranmeldung auf "double Opt-in" umstellen oder bis zur Verfügbarkeit deaktivieren.


*** BEREICH FIRMEN INTERN:
- Dokumentationspflicht, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - siehe "https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung:-Dokumentationspflicht.html:-Dokumentationspflicht.html":
Dies ist wohl der aufwendigste Punkt der DSGVO für das Unternehmen.
Achtung: Jeder der Daten verarbeitet, unabhängig von der Firmengröße  - zum Beispiel bei der Angebotserstellung, Rechnungsstellung usw. muss diese Aufzeichnungen führen.
Leider können wir Sie diesbezüglich nicht unterstützen. Einen kostenpflichtigen DSGVO-Online-Assistenten/Generator zur Erstellung bietet zum Beispiel der KSV1870 an, siehe "https://www.ksv.at/dsgvo-assistent". Das erspart zwar nicht die Arbeit, aber erleichtert diese...
- Datenschutzbeauftragter notwendig?
- Auftragsdatenverarbeitungsverträge abgeschlossen?
- Sicherungskonzept erstellt?
- Löschkonzept erstellt?
- Risikoanalysen erstellt?
- Mitarbeiter auf DSGVO vorbereitet?
- usw...

*** FOLGEN BEI NICHTUMSETZUNG DER DSGVO:
Bei Nichtumsetzung sieht die DSGVO empfindliche Geldstrafen vor und vor allem "Abmahner" haben ein leichtes Spiel, also bitte die Angelegenheit nicht vergessen!

*** ACHTUNG, HINWEIS:
Dies ist nur ein Auszug wichtiger DSGVO-Punkte - alle unsere Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit!


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Wir sind Agenturpartner von eRecht24, einem Fachportal zum Thema Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert. Durch diese Patnerschaft können wir unseren Kunden umfangreiche und wertvolle Informationen zum Thema Abmahnsicherheit für Webseiten und Webshops bieten.



Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der DSGVO-Umsetzung mit Ihrer Homepage. Kontaktieren Sie uns bitte ehest.


Mit freundlichen Gruessen aus Kufstein
Ernst Brandauer und das Team von Brandauer IT-Services

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